Die Prüfung der Unterlagen sowie die Entscheidung über die Vergabe des Siegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstifter*innen und Bürgerstiftungsexpert*innen. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Bürgerstiftungen neben der Zweckvielfalt und der lokalen Ausrichtung der Stiftungsarbeit insbesondere die Unabhängigkeit der Stiftung von politischen Gremien und einen strategischen Aufbau des Stiftungskapitals nachweisen. Diese und weitere Kriterien sind in den 10 Merkmalen festgeschrieben, die sich Bürgerstiftungen seit 20 Jahren als Qualitätsmerkmal selbst auferlegt haben.