Ehrenamtspreis der Bürgerstiftung

Die Verleihung 

Verleihung des Ehrenamtspreises 2023 der Bürgerstiftung Taunusstein.

 Ohne das ehrenamtliche Engagement von Mitbürgerinnen und Mitbürgern gäbe es viele Feste, Sportangebote, Hilfen für Ältere, Kranke und Menschen in Not nicht oder nur eingeschränkt. Die Kommunen können aus finanziellen oder personellen Gründen nicht alles abdecken.
Diesen Mitmenschen für ihr Engagement Danke zu sagen, ist ein Grund für die Auslobung des Taunussteiner Ehrenamtspreises. Bereits zum zweiten Mal wurde nunmehr als kleines Dankeschön für diesen Einsatz der mit insgesamt 5.000 Euro dotierte Preis von der Bürgerstiftung Taunusstein an unterschiedliche Organisationen, Vereine und Personen verliehen. Ermöglicht wird dies durch den Gründungsstifter Raimund Scheu, der die Finanzierung für 5 Jahre sichert.
In diesem Jahr wurden mit der Nachbarschaftshilfe, dem Förderverein Haus für Frauen in Not, der Gruppe Demenzarbeit, Die Stricklieseln, dem Schulsanitätsdienst des Gymnasiums Taunusstein, der akte und wellcome – Hilfe von Anfang an sieben Vereine, Organisationen sowie mit den Eheleuten May aus Wehen und Dieter Hannes aus Neuhof Einzelpersonen für ihre jahrzehntelange Vorbildfunktion geehrt.
In einer kleinen Feierstunde im Bürgerhaus Taunus wurden die Preisträger durch die Projektleiter Andreas Kluge (2. Vorsitzender der Bürgerstiftung) und Rainer Link (Stiftungsratsmitglied) sowie den Sponsor Raimund Scheu ausgezeichnet. Staatsminister des Innern und für Sport Peter Beuth, Landrat Sandro Zehner und der gewählte neue Bürgermeister und zukünftige Schirmherr der Bürgerstiftung Joachim Reimann haben in ihren Grußworten die Notwendigkeit und besonderen Leistungen des Ehrenamtes hervorgehoben und den Preisträgerinnen und Preisträgern ein besonderes Dankeschön für ihren Einsatz ausgesprochen. Bei einem kleinen Buffett und Getränken gab es nach der Veranstaltung noch viele interessante Gespräche auch darüber, wie es gelingen kann, immer wieder neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter für ein ehrenamtliches Engagement zu gewinnen.

Die Preisträger und deren Leistungen werden ab kommender Woche auf der Homepage der Bürgerstiftung www.buergerstiftung-taunusstein.de vorgestellt. Wer sich für ein ehrenamtliches Engagement bei den Preisträgern, einem Projekt der Bürgerstiftung oder mit einer eigenen Projektidee interessiert, kann sich auch gerne an die Stiftungsassistentin Eva Petsch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

 Alle Preisträger hier zum Downloaden

Damit bürgerschaftliches Engagement sichtbar wird


1. Grundsätzliches
Ehrenamtliches Engagement hat in Taunusstein einen großen und gesellschafts-relevanten Nutzen. Der Bürgerstiftung Taunusstein ist es daher ein besonderes Anliegen, die bedeutenden gesellschaftspolitischen Leistungen von ehrenamtlich Engagierten zu fördern und anzuerkennen. Außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und ein uneigennütziges Wirken für das Gemeinwohl verdienen eine öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und Würdigung.
Ausgezeichnet werden sollen ehrenamtlich tätige Einzelpersonen sowie gemeinnützige Gruppierungen, die in Anlehnung an die Satzung betreffend ihrem Zweck und ihrer Aufgabe der Bürgerstiftung, sich in den folgenden Themengebieten engagieren:

  • durch ihr soziales, kulturelles, umweltorientiertes, sportliches oder anderweitiges nachhaltiges Engagement das Ansehen der Stadt in besonderer Art und Weise bereichern,
  • den interkulturellen Austausch, Toleranz und Integration aktiv fördern,
  • die Teilhabe, das Miteinander und eine gute Nachbarschaft fördern,
  • Kinder und Jugendliche in ihrem gesellschaftlichen und schulischen Umfeld unterstützen und fördern,
  • Senioren/Seniorinnen, hilfsbedürftigen Menschen und Familien aktiv unterstützen.


2. Kategorie des Ehrenamtspreises
Der von Raimund Scheu gestiftete Ehrenamtspreis ist mit einem Gesamtwert von € 5.000 dotiert und kann an maximal 10 Preisträgern anteilig verliehen werden. Ausgezeichnet werden Personen, Projekte, Gruppierungen oder Initiativen für ihr besonderes gemeinschaftliches, bürgernahes und soziales Engagement mit Vorbildfunktion gemäß den in Kapitel 1 (Grundsätzliches) aufgeführten Themenfeldern.


3. Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenamtspreises sind, dass es sich bei den Tätigkeiten um keine einmaligen Aktionen handelt und diese ehrenamtlich ausgeübt werden.
Die betreffenden ehrenamtlich tätigen Personen sollten ihren ständigen Wohnsitz in Taunusstein haben.
Das Engagement von Mitgliedern gewählter Volksvertretungen, Gewerkschaften, Schöffe/-innen sowie politischer Parteien kann nicht berücksichtigt werden.


4. Vorschlagsverfahren abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Bewerbungen zum Ehrenamtspreis 2023. Die Bewerbungsphase ist abgeschlossen. Sobald die Jury die Preisträger ermittelt hat, werden alle entsprechend direkt informiert.

Ein Anspruch auf Auszeichnung besteht nicht; es handelt sich vielmehr um eine Einzelfallentscheidung.


5. Jury
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine mehrköpfige Jury. Diese setzt sich im wesentlichen zusammen aus den Vertreterinnen und Vertretern des Stiftungsrats und des Vorstandes der Bürgerstiftung.
Die Jury entscheidet neutral. Entscheidungen der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und sind juristisch nicht anfechtbar.


6. Auswahlkriterien
Die Jury prüft die eingereichten Bewerbungen nach folgenden Kriterien:

  • Umfang und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Bedeutung für das Gemeinwohl
  • Nachhaltigkeit für die Natur und Umwelt
  • Vorbildwirkung/Modellcharakter für die Bürgerinnen/Bürger der Stadt Taunusstein
  • Zukunftsorientiertes Wirken und langfristige Ausrichtung
  • Transparenz/Nachprüfbarkeit der Tätigkeiten und ihrer Ergebnisse
  • Gesamteindruck der entscheidungsrelevanten Unterlagen


7. Verleihung des Ehrenamtspreises
Der Ehrenamtspreis wird durch die Jury unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden der Bürgerstiftung Taunusstein in einem feierlichen Rahmen im September 2023 offiziell verliehen.
Die gewährte Fördersumme sollte grundsätzlich für die ehrenamtliche Arbeit oder ein bei Beantragung zu benennendes Projekt verwendet werden.


8. Publizierung
Mit der Bewerbung willigen die betroffenen Personen ein, dass die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber in geeigneter und angemessener Weise öffentlich erwähnt und gewürdigt werden.
Die Veröffentlichung von Namen, Leistungen und dergleichen erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit dem offiziellen Stiftungsforums, auf der Homepage der Bürgerstiftung Taunusstein
(www.buergerstiftung-taunusstein.de) sowie im Rahmen der lokalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Taunusstein, den 23.03.2023